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Abblendlicht immer – Achtung Blinker!

In Schweden fährt man immer mit Abblendlicht. Viele Schweden haben sehr starkes Extrafernlicht an ihre Fahrzeuge angebaut. Wenn Sie geblendet werden: Starren Sie nicht in den Scheinwerfer, sondern richten Sie ihren Blick auf die Seitenlinie!

Die Schweden haben an ihren Autos immer sogenannte Seitenblinker montiert, wie sie sich mittlerweile in Deutschland auch durchsetzen. Aber speziell mit älteren Autos (z.B. dem guten alten T2) sollte man sich bewusst sein, dass die Schweden oft nicht mit Abbiegen rechnen, weil sie gewohnt sind, den Blinker deutlicher zu sehen.

70 km/h Normalgeschwindigkeit

Generell gilt in Schweden überall, wo nichts anderes steht, ein Tempolimit von 70 km/h, innerorts 50 km/h. Auf größeren Strassen sind oft 90 km/h zugelassen, auf der Autobahn max. 110 km/h.

Wenn keine Hinweisschilder zu finden sind, gilt Tempo 70! Die Schweden sind bei der Auslegung der Geschwindigkeitsüberschreitungen sehr rigide: Tempo 100 auf einer 70er Strasse, und der Führerschein ist weg. Für Autos mit Anhänger ist die Maximalgeschwindigkeit, auch wenn höhere Geschwindigkeiten zugelassen sind, Tempo 80.

Überholen lassen

In Schweden gibt es oft zweispurige Strassen mit einem sehr breiten Randstreifen. Auf diesen wird nicht überholt, sondern man lässt sich überholen und fährt rechts raus. Dazu sind Sie sogar verpflichtet, und Schweden, die das nicht machen, fallen durch die Führerscheinprüfung.

Wenn Sie überholt werden, ist es absolut verboten, die Geschwindigkeit zu steigern – auch dann, wenn z.B. ein neues Schild eine höhere Geschwindigkeit erlauben würde. Gerade als Tourist ist es oft nicht einfach, diese Regel zu befolgen: Man versinkt in gemütliches Cruisen und schaut sich die Landschaft an. Kommt dann von hinten ein Kleinlaster, der überholt, „erschrickt“ man meistens und steigert unbewusst die Geschwindigkeit.

Notrufnummer

Die Notfallrufnummer ist wie in Deutschland 112. Notfallsäulen sind unbekannt, die Schweden verlassen sich ganz auf ihr Handy oder die Freundlichkeit des nächsten Hausbewohners.

Bahnübergänge

Unbeschrankte Bahnübergänge blinken in Schweden ständig weiss. Damit zeigen sie an, dass sie funktionieren. Nur bei zusätzlichem Rotlicht kommt ein Zug! Bei beschrankten Bahnübergängen sind die Schranken nachgebend konstruiert. Sollten Sie sich innerhalb der geschlossenen Schranken wiederfinden, fahren Sie so schnell wie möglich geradeaus. Die Schranke gibt nach.

Parken / Datumzon

Für das Parken in Schweden gelten im grossen und ganzen ähnliche Regeln wie in Deutschland. Parken ist verboten auf Fern- und sogar auf Vorfahrtsstraßen, vor oder nach Kreuzungen, Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen, und nur, wenn die Straße breit genug ist. Eine durchgezogene oder gestrichelte Randlinie verbietet ebenfalls das Parken.

Generell darf man in Schweden 24 Std. auf öffentlichen Parkplätzen parken. Sieht man ein blaues Parkplatzschild mit dem Zusatz “48 tim” ist diese Beschränkung auf 48 Std. verlängert.

In vielen schwedischen Städten wird der Parkraum bewirtschaftet. In der Nähe von Bahnhöfen etc. übernehmen Unternehmen wie z.B. die “Carpark AB” das Eintreiben der Parkgebühren. Die Gebühren können sehr stark schwanken (oft kostet’s um die Ecke nur noch die Hälfte) und werden meist an einem Parkscheinautomaten bezahlt. Dieses Verfahren ist sogar in Parkhäusern üblich.

Auf die Gebührenpflicht weist zum einen ein blaues Parkschild mit dem Zusatz “AVGIFT” hin. Steht dies einfach so, gilt die “Avgift” rund um die Uhr.  Durch eine Beschriftung wie  “Avgift 9 – 16″ wird der gebührenpflichtige Zeitraum eingeschränkt,  gilt dann aber an allen Tagen und nicht nur an Werktagen wie in Deutschland.

Die Gebührenpflicht kann noch weiter ausdifferenziert sein: “Avgift 9-16 (9-14) 9-12” bedeutet: 9-16 an Werktagen, 9-14 an Samstagen und Tagen vor einem Feiertag (eingeklammert) und 9-12 (rot geschrieben) an Sonn- und Feiertagen. Nicht alle Parkscheinautomaten sind so intelligent, dass sie die Regeln automatisch berücksichtigen – man kann also durchaus Parkscheine für Zeiträume erstehen, an denen man überhaupt keine braucht!

Zusätze tauchen auch zusammen mit Park- oder Halteverbotsschildern auf. Ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz “P 8-12″ besagt, dass man hier normalerweise nicht halten, von 8-12 aber sogar parken darf!

Zusätze wie “Carpark AB” sollten einen genau nachsehen lassen, ob der Parkplatz wirklich gebührenfrei ist. Einige Parkplätze, z. B. der Hafenparkplatz in Västervik, sind nur im Sommer gebührenbelegt.

Den Hinweis “Datumszone” findet man oft an der Einfahrt in die Städte. Die Datumszone soll z.B. die Arbeit der Müllabfuhr etc. erleichtern und regelt einfach, an welchem Tag auf welcher Strassenseite geparkt werden darf.

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